Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft: Das sollten Sie beachten!

gepostet am 07.05.2018

Am 25. Mai 2018 ist es so weit. Nach einer zweijährigen Übergangsphase tritt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Als EU-Verordnung ist das neue Regelwerk unmittelbar geltendes Recht auch in Deutschland. Das hat Konsequenzen: Bei Verstoß gegen die neue DSGVO drohen empfindliche Strafen. Jeder Webseitenbetreiber sollte sich spätestens jetzt Gedanken machen, wie die Verordnung umgesetzt werden kann. Unsere Webagentur in München ist Ihren selbstverständlich auch bei den schwierigen Fragen rund um die neue DSGVO mit Rat und Tat behilflich.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung betrifft jeden Webseitenbetreiber

 

Es ist kein Zufall, dass die neue DSGVO in einer Zeit in Kraft tritt, in der das Internet längst aus den Kinderschuhen herausgewachsen ist. Im Netz sind immer mehr Daten ungeschützt unterwegs: Grund genug für die europäischen Datenschützer eine neue Regelung zu verfassen. Unsere Webagentur München berät Sie gerne, was dieses Regelwerk im Einzelnen für Sie bedeutet.

 

Informationelle Selbstbestimmung

 

Nahezu alle Bestimmungen in der neuen DSGVO sind auf den Grundgedanken der "informationellen Selbstbestimmung" ausgerichtet, d. h. jeder Mensch soll selbst bestimmen können, was mit seinen Daten passiert. Wer eine beliebige Webseite aufruft, muss sofort informiert werden, welche Daten beim Besuch dieser Webseite erfasst werden. Die Betreiber sind zudem verpflichtet, Auskunft zu geben, zu welchem Zweck die Daten erhoben werden und wie sie weiterverarbeitet werden. Zugleich muss der Besucher darüber informiert werden, wann und zu welchem Zweck die Daten weitergegeben werden.

 

Datenschutzhinweise

 

Konkret bedeutet das, dass jeder Webseitenbetreiber sogenannte Datenschutzhinweise geben muss, in denen der Umgang mit den Daten dokumentiert ist. Diese Hinweise müssen dabei so verfasst sein, dass die Texte für einen Laien unmittelbar verständlich sind. Wenn gewünscht, übernimmt unsere Webagentur in München das Verfassen dieser Texte für Sie.

 

Damit nicht genug: Immer muss der Nutzer das Recht haben, der Speicherung, der Weitergabe und der Verarbeitung der Daten widersprechen zu können. Ihm darf dadurch kein Nachteil bei der Nutzung entstehen.

 

Das Recht, vergessen zu werden

 

Grundsätzlich dürfen nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung die Daten nur so lange gespeichert werden, wie sie wirklich benötigt werden. Adressdaten müssen so lange aufgehoben werden, bis diese Daten nicht mehr für das Finanzamt benötigt werden - in der Regel gilt hier eine Frist von 10 Jahren. Telefonnummern und E-Mail-Adressen können eventuell schon zu einem früheren Zeitpunkt obsolet geworden sein. Sie müssen dann umgehend gelöscht werden. Der konkrete Umgang mit den Daten ist im Einzelfall zu regeln und festzuschreiben. Jeder Kunde hat zudem das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten zu erhalten. Er kann die sofortige Löschung beantragen. Unsere Webagentur in München hilft dabei, diese komplexen Anforderungen umzusetzen.

 

Rundum-Service zur Datenschutz-Grundverordnung

 

Die neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle Webseitenbetreiber. Wir wissen, dass die Umsetzung nicht leicht ist. Deshalb bietet unsere Webagentur in München einen fundierten Service rund um alle Fragen des neuen Datenschutzrechtes. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine Mail zu schreiben. Gemeinsam werden wir einen Weg finden, Ihre Internetseite fit zu machen für die neue DSGVO.

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